Sicherheitsnachweis für Maschinen und Anlagen
Der Sicherheitsnachweis ist ein offizielles Dokument, welches eine detaillierte Auflistung von Risiken beinhaltet. Es enthält Daten aus den Fertigungsunterlagen, den betrieblichen Unterlagen und Auslegungsunterlagen über minimal erforderliche Maßnahmen. Das Bestreben dieses Nachweises besteht darin, die Sicherheit von Maschinen und Anlagen im kompletten Betriebslebenszyklus zu gewährleisten. Dies schließt Reparaturen bzw. Instandsetzungen und die Entsorgung mit ein.
Das technische Reglement der Zollunion „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ (TR CU 010/2011) definiert die Begriffe „Maschine“ und „Anlage“.
Anforderungen an die Erstellung eines Sicherheitsnachweises
Die durch GOST R 54122-2010 festgelegten Anforderungen sind bei der Erstellung einer dementsprechenden Dokumentation strikt zu beachten. Diese sind in zwei verschiedene Möglichkeiten gegliedert:
Erstellung eines Sicherheitsnachweises von Maschinen und Anlagen
In der Phase der Projektierung der Maschine (Anlage) wird ebenfalls der Sicherheitsnachweis angefertigt. Es ist möglich, einen Sicherheitsnachweis für mehrere Modifikationen oder Produktmodelle zu verfassen.
Der komplette Sicherheitsnachweis beinhaltet 11 Abschnitte:
- Grundlegende Parameter und Eigenschaften (Produktbild, deren technische Daten, Komplettierung und Projektdokumentation)
- Grundsätze der Gewährleistung der Sicherheit in der Phase der Projektierung und
- Anforderungen an die Zuverlässigkeit (Wert der Zuverlässigkeitsindikatoren, Fehlerkriterien, Anforderungen an das Design, betriebliche und technologische Möglichkeiten zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit)
- Anforderungen an den Benutzer oder das Personal der Maschine (Anlage), einschließlich des Personenkreises, der zur Arbeit mit dem Produkt zugelassen werden kann
- Analyse des Anwendungsrisikos und der Empfehlungen zu dessen Minimierung
- Grundsätze für Gewährleistung der Sicherheit in der Phase der Inbetriebnahme
- Grundsätze für Gewährleistung der Sicherheit beim Betrieb von Anlagen
- Anforderungen an das Qualitätsmanagement beim Betrieb von Anlagen
- Anforderungen an das Umweltschutzmanagement bei der Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Entsorgung von Anlagen
- Anforderungen an die Zusammenfassung und Analyse von Sicherheitsinformationen für die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Entsorgung von Anlagen
- Sicherheitsanforderungen bei der Entsorgung von Anlagen
Die Erstellung eines Sicherheitsnachweises für ein Produkt, welches die Einfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) betrifft, kann unter Berücksichtigung der beim Hersteller aufrufbaren und für eine CE Kennzeichnung relevanten technischen Unterlagen (laut Anhang VII/Annex VII zur Richtlinie 2006/42/ EG „Über Maschinen und Mechanismen“/Directive 2006/42EC on machinery) durchgeführt werden:
- Technische Unterlagen für Maschinen oder technische Unterlagen für unvollständige Maschinen / Technical file for machinery or relevant technical documentation for partly completed machinery
Folgende Normen sind bei der Entwicklung des Sicherheitsnachweis (unabhängig vom Ursprungsland) zu beachten:
Wir von EasyGOST erstellen jederzeit gerne für Sie einen Sicherheitsnachweis für Maschinen und Anlagen.