EAC Negativbescheinigung
Waren unterliegen oftmals der Verpflichtung zur Qualitätszertifizierung gemäß den EAC TR CU Richtlinien.
Falls Ihre Produkte weder Zertifizierung noch Deklarierung gemäß TR CU benötigen, Geschäftspartner aber trotzdem einen Nachweis diesbezüglich verlangen, können Sie diesen anhand einer s.g. „Negativbescheinigung“ beantragen.
Diese gewährleistet eine gewisse Freiheit Ihrer Ware von der Zertifizierungspflicht.
Wir übernehmen den kompletten Prozess der Antragsstellung und Sie schicken uns lediglich die nötigen Information ihrer Produkte (z.B. Warenbeschreibung und Produktspezifikation). Danach führen wir für Sie eine Produktidentifikation nach dem Klassifizierungssystem gemäß der EAEU durch und bestätigen somit offiziell, dass keine EAC Zertifizierungspflicht für Sie besteht.